Anmeldung eines Hundes

Zur Anmeldung eines Hundes können Sie das Online-Verfahren nutzen. Falls Sie Ihren Hund außer beim Steueramt auch beim Ordnungsamt anmelden müssen, zahlen Sie eine Gebühr in Höhe von 25 Euro. Die Gebühr für diese Anzeige zahlen Sie bei Nutzung des Online-Formulars direkt im Anschluss mit elektronischer Bezahlung per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder giropay (Online-Banking). Wenn Sie Ihren Hund nur zur Hundesteuer anmelden müssen, entfällt dieser elektronische Bezahlvorgang. Über die Hundesteuer erhalten Sie einen Bescheid.

Wenn Sie die elektronische Bezahlfunktion (ePayment) nicht nutzen wollen, verwenden Sie ein Formular, das Sie ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurückschicken. Diese finden Sie hier.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: hundesteuer@stadt-koeln.de
Bei Fragen zur Haltung nach dem Landeshundegesetz wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de


Ihre persönlichen Daten


Daten des Hundes

Unten im Formular können Sie zum Beispiel einen Übertragungsvertrag, Übernahmevertrag oder einen Kaufvertrag hochladen. Für die Subvention ist ein Nachweis der Übernahme aus dem Tierheim Dellbrück, Zollstock oder vom Tierschutzverein Pit, Staff und Co. zwingend erforderlich.
Bitte laden Sie bei einem Mischling Fotos Ihres Hundes im Anhang hoch (ein Foto von vorne und ein Foto von der Seite). Sollten es bei Ihrem Mischling mehr als zwei Rassen sein, nutzen Sie bitte unten das Feld Bemerkungen.
Sollte die Rasse Ihres reinrassigen Hundes nicht aufgeführt sein, wählen Sie bitte "Sonstige" und nennen die Rasse im Feld "Bemerkungen". Sollten Ihnen die Rassen Ihres Mischlingshundes nicht bekannt sein, wählen Sie bitte „Unbekannt“. Bei Hunden nach §3 oder §10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) sind erweiterte Sachkundenachweise erforderlich.
Bei Welpen bezieht sich die Angabe auf die zu erwartende Widerristhöhe im ausgewachsenen Zustand. Bei einer Größe ab 40 cm sind ein Sachkundenachweis und ein Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Bei Welpen bezieht sich die Angabe auf das zu erwartende Körpergewicht im ausgewachsenen Zustand. Bei einem Gewicht ab 20 kg sind ein Sachkundenachweis und ein Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Befreiung - nur bei Hunden gemäß §3 oder §10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) notwendig
Ein Verhaltenstest mit Ihrem Hund ist beim Veterinäramt der Stadt Köln oder bei entsprechend anerkannten Sachverständigen ab dem 24. Lebensmonat möglich. Für eine befristete Befreiung bei Junghunden bis 24 Monate benötigen Sie den Nachweis über den Besuch einer Hundeschule
Unten im Formular können Sie den Sozialhilfebescheid hochladen. Für die Gewährung der Ermäßigung ist der Nachweis zwingend erforderlich.
Eine Ermäßigung wird nicht bei Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) vom Job Center gewährt.
Alternativ können Sie die Nachweise innerhalb einer Woche per Post an das Steueramt, Sachgebiet Aufwandsteuern, Athener Ring 4, 50765 Köln übersenden.
[1] Der Hund wird regelmäßig als Rettungshund bei einer staatlich anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt oder befindet sich noch in der Ausbildung hierzu. Der Nachweis über die anerkannte abgeschlossene oder begonnene Ausbildung wird in der Anlage übersandt oder ist innerhalb von 14 Tagen an das Steueramt, Sachgebiet Aufwandsteuern, Athener Ring 4, 50765 Köln zu übersenden.

[2] Bei mindestens einem*einer Halter*in liegt eine Schwerbehinderung mit einem Grad von 100 Prozent vor und der Hund verfügt über eine besondere Ausbildung, die geeignet ist die Schwerbehinderung zu mildern. Die Kopien des Schwerbehindertenausweises sowie die Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes sind innerhalb von 14 Tagen an das Steueramt, Sachgebiet Aufwandsteuern, Athener Ring 4, 50765 Köln zu übersenden.

Erforderliche Nachweise: Schwerbehindertenausweis und Ausbildungsnachweis vom Hund oder Bestätigung der Organisation
Anlagen

Folgende Formate sind erlaubt:

  • PDF (pdf)
  • Text (txt, rtf)
  • Bild (png, jpg, gif, tiff)

Es dürfen insgesamt max. 20 MB hochgeladen werden.

Bitte laden Sie den erforderlichen Nachweis der Sachkunde im Anhang hoch. Sollte diese Bescheinigung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte innerhalb von 14 Tagen beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln oder per E-Mail an ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de nach.

Bitte laden Sie die Versicherungsbescheinigung der Haftpflichtversicherung für Ihren Hund im Anhang hoch. Sollte diese Bescheinigung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte innerhalb von 14 Tagen beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln oder per E-Mail an ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de nach.

Bitte beantragen Sie in Ihrem Kundenzentrum oder online beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis Belegart O zur Vorlage beim Amt für öffentliche Ordnung, Überwachung Hundehaltung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln. Führungszeugnis online beantragen


Die Stadt Köln nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Stadt Köln Steueramt - Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärung zum Verfahren.

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